Kuhlmann (alemão)



Wolfgang Kuhlmann, Aachen.
Diskursethik und Demokratie.
R. Rorty[1] stellt die Sache so dar: Der aufgeklärte Intellektuelle von heute, der nicht vollkommen hinter seiner Zeit zurückgeblieben ist, ist ein Ironiker. Ein Ironiker ist jemand, der „ständig radikale Zweifel hegt an dem abschließenden Vokabular, das er gerade benutzt.“[2] Unablässig fragt er sich, „ob er nicht vielleicht im falschen Stamm Aufnahme gefunden hat, ob er nicht vielleicht das falsche Sprachspiel zu spielen gelernt hat.“[3] Er „verwendet ständig Begriffe wie „Weltanschauung“, „Perspektive“, Dialektik“, Begriffsrahmen“, „Sprachspiel“, „Neubeschreibung“.“[4] Er ist überzeugt, „dass Argumente in seinem augenblicklichen Vokabular diese Zweifel weder bestätigen noch ausräumen können.“[5] Er glaubt nicht, über einen neutralen Standpunkt zu einer Sprache finden zu können, die der Realität angemessener ist, ihr näher kommen kann, die transparenter ist als seine jetzige, die er verdächtigt. Einen neutralen Standpunkt gibt es nicht. Wir sind immer an eine kontingente nicht-neutrale Sprache gebunden. Natürlich meint er dann auch nicht, dass wir über etwas so etwas wie die definitive Wahrheit herausfinden können, dass es so etwas wie definitive Wahrheit oder Richtigkeit überhaupt gibt. Was für uns günstigstenfalls möglich ist, ist, Anregungen für Neubeschreibungen des jeweils Thematischen, Anregungen für ein verändertes Vokabular, zu finden, die vielleicht zufällig von anderen aufgenommen werden,[6] ist, die jeweils neue Sprache „gegen die alte auszuspielen.“[7]  - Ein solcher Ironiker wird gar nicht erst auf die Idee kommen, so etwas wie eine intersubjektiv gültige Begründung für die Idee der Demokratie zu suchen. Er wird dergleichen für unmöglich, sinnlos, ja sogar für schädlich halten. Die Demokratie brauche so etwas nicht, es würde ihr sogar schaden. Ja die Idee, die Demokratie könne durch philosophische Begründungen zusammengehalten werden, sei lächerlich.
Ein Transzendentalpragmatiker unterstellt wie der Ironiker zunächst, dass die radikalen Versionen von Fallibilismus, Holismus und Historizismus, die die Pragmatisten und Neopragmatisten vertreten, Recht haben, er unterstellt, dass wir mit unseren rationalen Vorhaben wesentlich an kontingente Sprachen und Vokabulare gebunden sind, deren Angemessenheit zur Realität wir nicht kontrollieren können. Aber er macht sich dann klar, dass er wenigstens Unterstellungen dieser Art als intersubjektiv gültig ansehen muss, wenn sie der Rede wert sein sollen, d.h., dass er nicht auch diese auf eine bloß kontingente Sprache relativieren darf. Er stößt damit darauf, dass nicht alle Sprachspiele als kontingent und als bloß jeweils für uns unhintergehbar gelten können, dass es vielmehr auch solches gibt, dass als unhintergehbar für jedermann ausgezeichnet werden kann. Als unhintergehbar für jedermann erweist sich das Sprachspiel des Diskurses, erweisen sich die Regeln und Voraussetzungen sinnvoller Argumentation, weil Einwände und Argumente die sich gegen diese wenden würden, selbst zerstören müssen. Mit dieser Reflexion unterscheidet er sich von den Gegnern, mit denen Rorty rechnet, dem „Metaphysiker“ und dem Vertreter des „Gesunden Menschenverstandes“, die sich wesentlich nur durch ihre Naivität auszeichnen, mit der sie ihrem jeweiligen Idiom einfach vertrauen. - Wenn sich aber etwas von der Art des Diskurssystems[8] als unhintergehbar für jedermann auszeichnen lässt, als etwas, an das die Zweifel auch des Ironikers nicht herankönnen, dann kann man erstens die Ziele für Philosophie und andere intellektuelle Unternehmen wieder etwas höher ansetzen (statt bloßer Aufrechterhaltung von „edifying conversation“: langfristige Bemühung um (wahre) final opinions im Sinne von Peirce)[9] und so der philosophischen Arbeit ihren Sinn wiedergeben und man kann zweitens den Voraussetzungen des Diskurses Regeln und Normen für das Miteinander von Diskursteilnehmern entnehmen, das notwendig ist, damit der Diskurs erfolgreich sein kann. Diese – für jedes rationale Wesen nachweislich unhintergehbaren - Regeln können als Basis für eine Ethik angesehen werden, als Basis der Diskursethik, deren zentrale Aussagen über Gerechtigkeit und Autonomie sich gerade auch auf die Grundprobleme der Demokratie beziehen.  Mit alledem bestreitet der Transzendentalpragmatiker, dass es unmöglich und daher sinnlos ist, eine philosophische Grundlegung der Idee der Demokratie zu versuchen. Er ist überdies der Meinung, dass überhaupt nicht klar ist, weshalb eine solche Grundlegung schaden können soll.[10] Er behauptet vielmehr, dass angesichts der offenen und versteckten Feinde der Demokratie und angesichts der kursierenden falschen Auffassungen von Demokratie eine solche Grundlegung durchaus nützlich und vernünftig sein kann.
Im Folgenden möchte ich mich auf zwei Punkte konzentrieren. Ich möchte überprüfen: Was ist es genau, das man von Seiten der Diskursethik zum Problem der Demokratie sagen kann? Welchen Status haben diese Beiträge, von welcher Position aus werden sie geäußert, welche Reichweite haben sie, und welche Ansprüche können dazu erhoben werden? (I) - Was ist es inhaltlich, das die Diskursethik hier beitragen kann?  Was genau fordert die Diskursethik inhaltlich von der Idee der Demokratie? (II)                                                                                                                       I
Die transzendentalpragmatische Diskursethik beutet für ihre Ethikbegründung folgenden Umstand aus: Der Diskurs ist als die Instanz, in der über das Recht von Geltungsansprüchen (zu Problemlösungen) rational entschieden wird, für jedermann schlechthin rational unhintergehbar. Eine intersubjektiv gültige Entscheidung über das Recht von Geltungsansprüchen, eine intersubjektiv gültige Problemlösung, ist nur möglich, wenn die am Diskurs Beteiligten sich gegenseitig  vom Recht ihrer Vorschläge überzeugen können. Wenn wir aber als Diskursteil­nehmer uns wechselseitig über­zeu­gen (nicht nur überreden) müssen, dann stehen wir immer schon auch als solche zueinander, die sich wechselseitig als vernünftig, frei und gleichberechtigt anerkennen.
Die moralische Substanz dieser für uns qua Vernunftsubjekte unhintergehbaren Konstellation kann durch die transzendentalpragmatische Diskursethik in zwei Grundprinzipien ausgedrückt werden, die dem Rechnung tragen, dass wir qua Diskursteilnehmer immer schon Mitglieder sowohl einer idealen wie auch einer  bloß realen Kommunikationsgemeinschaft sind: 1. Wir sind verpflichtet, alle moralischen Probleme mithilfe von fairen, nicht-persuasiven praktischen Diskursen zu lösen, an denen alle Beteiligten und Betroffene teilnehmen sollen.[11] 2. Wir sind verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass (langfristig) die Bedingungen der Anwendbarkeit dieser idealen Forderung realisiert werden. Hier gehen wir von den Bedingungen der realen Praxis aus, in der die erste Forderung nicht immer zumutbar ist. Die Diskursethik etabliert damit Verpflichtungen, die für die Frage einer möglichen Rechtfertigung oder Begründung der Idee der Demokratie unmittelbar einschlägig zu sein scheinen.
Man könnte nun denken, die Diskursethik verlange unmittelbar die Einrichtung demokratischer Verhältnisse unter den Menschen, weil die Diskursethik eine Konstellation von Personen zueinander als vorbildlich unterstellen muss, in der die Personen als freie und gleiche miteinander gemeinsam ihr Probleme rational zu lösen versuchen. In diesem Sinne hatte der frühe Habermas von der „idealen Sprechsituation“ als „Vorschein einer Lebensform“ gesprochen.[12] Aber  der Verweis auf diese Ähnlichkeiten ist zu global und unverbindlich. Wir müssen genauer hinsehen. Was genau folgt aus der Diskursethik, und auf welche Weise folgt es?
Betrachten wir zunächst die Form der transzendentalpragmatischen Diskursethik etwas näher. Bei dieser Konzeption handelt es sich von Anfang an um eine zweistufige Verfahrensethik: Auf der ersten Stufe wird ein formales Verfahren zur Erzeugung von Normen bzw. Handlungsanweisungen begründet, nämlich der faire, nicht-per­suasive praktische Diskurs unter allen Be­teiligten und Betroffenen. Auf der zweiten Stufe wird dann in dem – so begründeten – praktischen Diskurs die jeweilige konkrete Norm bzw. Handlungsanweisung gerechtfertigt. Das, was auf der ersten Stufe begründet wird, können wir „direkte“ Verpflichtung nennen, sie ist direkt begründet durch ein starkes reflexives Unhintergehbarkeits­argument[13] und gilt ohne (nicht-trivialen) Fallibilismusvorbehalt. Das, was auf der zweiten Stufe begründet wird, können wir „indirekte“ Verpflichtung nennen. Diese ist nur indirekt durch das Unhin­tergehbar­keits­argu­ment begründet, direkt dagegen durch den faktisch immer nur vorläufigen Konsens der Diskursteilnehmer (der vom konkreten Problem Betroffenen bzw. an ihm Beteiligten) im praktischen Diskurs, sie gilt mit einem nicht-trivialen Fallibilismusvorbehalt.  - K.-O. Apel hat nun bekanntlich zusätzlich vorgeschlagen, innerhalb dieser zweistufigen Diskursethik zwei Teile zu unterscheiden, den Teil A, in dem es um die reflexive Begründung der direkten Verpflichtung zum Diskurs und um die Rechtfertigung von (indirekten) konkreten Verpflichtungen durch den - als ideal (bzw. als annähernd ideal) unterstellten- Diskurs geht und den Teil B, in dem es um die Begründung einer direkten Verpflichtung[14] zur Herstellung (bzw. Verbesserung) der Anwendungsbedingungen der Diskursethik geht, sowie um die indirekte Rechtfertigung der Handlungsanweisungen für die nicht-ideale reale Praxis durch Konsense im Rahmen nicht-idealer praktischer Diskurse.[15] Weil die Probleme, für die die Diskursethik da ist, solche der realen (nicht-idealen) Praxis sind und diese ersichtlich unter nicht-idealen Bedingungen gelöst werden müssen, ist Teil B der Teil, auf den es am Ende eigentlich ankommt.
Wie gesagt, scheint die Diskursethik mit ihrer Zentralidee von der friedlichen Kooperation von freien, vernünftigen und gleichberechtigten Personen ein direkt präskriptives Modell für die Demokratie zu geben. Aber genaugenommen enthält die transzendentalpragmatische Diskursethik mit Bezug auf das Problem der Demokratie zunächst nur das folgende: Es gibt zum einen die direkte reflexiv begründete Verpflichtung aus Teil B, dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für die tatsächliche Durchführung von praktischen Diskursen geschaffen werden. Das schließt insbesondere ein, dass wir die direkte Verpflichtung haben, dafür zu sorgen, dass bei den Adressaten der Forderung die erforderliche grundsätzliche Bereitschaft zu solchen Diskursen - dazu gehört ein Mindestmaß an Friedlichkeit, Verlässlichkeit und Autonomie der potentiellen Diskurspartner - überhaupt  gegeben sein können.[16] Das ist eine Verpflichtung, die der grundsätzlichen Verpflichtung, staatliche, rechtliche und (vielleicht) demokratische Verhältnisse zu schaffen, schon ziemlich nahekommt. – Es gibt hier zum anderen die indirekte Verpflichtung aus Teil B, praktische Diskurse[17] über die konkrete Realisierung und Gestaltung solcher (rechtlichen und staatlichen) Verhältnisse, die ja für das Leben der Menschen, die in ihnen leben sollen, von allergrößter Bedeutung sind, durchzuführen und dann die – (nicht-trivial) falliblen – Resultate dieser Diskurse unter den jeweils faktisch gegebenen Bedingungen auch tatsächlich auszuführen.
Demokratie ist demnach für die transzendentalpragmatische Diskursethik nicht nur etwas, das in der Lebenswelt der Menschen bloß vorgefunden wird und mit dem dann moralisch richtig umzugehen ist, sie ist in erster Linie vielmehr etwas von der Art dessen, was selbst durch die Diskursethik gefordert wird. - Gefordert wird allerdings direkt (d.h. ohne Vermittlung eines praktischen Diskurses) zu­nächst nur, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung von praktischen Diskursen, insbesondere für deren Zumutbarkeit, realisiert werden. Was genau unter den gegenwärtigen Verhältnissen zu diesen Voraussetzungen zählt, muss dann in einem besonderen (theoretischen) Diskurs festgestellt werden[18], folgt also nicht unmittelbar aus den grundlegenden reflexiven Argumenten selbst. Freilich können wir das wahrscheinliche Resultat eines solchen Diskurses antizipieren: Die allgemeine Zumutbarkeit der Diskurse ist vor allem dann gegeben, wenn unter dem Schutz von rechtsstaatlichen, demokratisch verfassten Verhältnissen gehandelt werden kann. Festzuhalten aber ist, dass nicht Demokratie selbst oder eine bestimmte Form der Demokratie direkt gefordert wird, sondern nur notwendige Bedingungen der Zumutbarkeit des Diskurses, nur ein Rahmen für entsprechende Institutionen.
Die Demokratie ist in zweiter Linie natürlich auch etwas, an das indirekte Forderungen der Diskursethik ergehen. Gefordert wird von der Diskursethik, dass praktische Diskurse durchgeführt (und deren Resultate dann auch ausgeführt) werden über die Art der Realisierung, der Gestaltung und der Umgestaltung der von ihr direkt geforderten Institutionen. Diese sollen ja nicht nur praktische Diskurse überhaupt möglich machen, sondern sie werden auch tief und folgenreich in die Lebensverhältnisse der von ihnen betroffenen Menschen eingreifen, müssen also nach moralischen Gesichtspunkten so eingerichtet und geformt werden, so dass sie als gleichermaßen gut für alle gelten können. In diesen Diskursen sind die Gesichtspunkte der Moral zwar die wichtigsten aber nicht die einzigen. Wie vor allem bei Rawls sehr deutlich wird, kommt es bei solchen Institutionen z.B. nicht nur auf so etwas wie die gerechte Verteilung des gemeinsam erzeugten Kuchens an, sondern auch darauf, wie groß der Kuchen sein wird, d.h. auf die Effektivität der Institution. Und es kann gegebenenfalls sein, dass moralische, technische und andere Gesichtspunkte sehr stark voneinander abhängen. Das macht es doppelt schwer, die Resultate eines solchen Diskurses zu antizipieren.
 Mit alledem zeigt sich: Die Beziehungen zwischen transzendentalpragmatischer Diskursethik und Demokratie sind nicht direkt und einfach, aber sie sind eng. Sie sind nicht einfach, weil die einschlägigen Forderungen der Diskursethik auf verschiedenen Ebenen erhoben werden, verschiedenen Status haben und sich auf verschiedene Aspekte der Demokratie beziehen (Voraussetzung des praktischen Diskurses, Institution, die für die Lebensverhältnisse der Betroffenen von großer Bedeutung ist). Sie sind nicht direkt, weil die Forderungen nicht unmittelbar auf die Demokratie zielen, sondern zunächst nur auf eine Funktion, die unter bestimmten Bedingungen besonders gut durch die Demokratie erbracht werden kann. Aber sie sind gleichwohl eng. Ernstzunehmende Alternativen zur Demokratie, Alternativen, die gleichermaßen oder besser praktische Diskurse unter autonomen Personen zumutbar machen können und die zugleich  selbst – wie man bei Rawls sehen kann – optimal gerecht gestaltet werden können, sind nicht in Sicht.
Habermas charakterisiert die Beziehungen zwischen Diskursethik und Demokratie als noch enger und einfacher. Er versteht in seiner „Diskurstheorie“, durch die er die früher vertretene Diskursethik ersetzt, das Demokratieprinzip qua Rechtsprinzip[19] als gleichgeordnet dem Moralprinzip und gewinnt beide Prinzipien durch Spezifizierung des Geltungsmodus aus dem logisch vorgeordneten (hinsichtlich seines Geltungsmodus noch neutralen) Diskursprinzip D: „Gültig sind genau die Handlungsnormen, denen alle möglicherweise Betroffenen als Teilnehmer an rationalen Diskursen zustimmen können.“[20] Dieser Versuch, eine politisch autonome Begründung für das Demokratieprinzip zu finden, die das Recht nicht einseitig von der Moral abhängig macht, führt freilich dazu, dass die ursprüngliche Hauptidee der Diskursethik, die Idee einer rationalen (reflexiven) Begründung von moralischen Verpflichtungen, zerstört wird: Wenn die Verhältnisse im Diskurs nicht von Anfang an als für uns unhintergehbare moralische Verhältnisse gezählt werden, dann kommt man später nie wieder zu moralisch relevanten Konsequenzen der Diskursidee. Wie nachträglich aus einem neutralen Diskursprinzip sich moralisch relevante kategorisch geltende Verpflichtungen ergeben sollen, ist völlig unklar. Daher scheint mir dieser direktere Weg der Begründung des Demokratieprinzips nicht gangbar.[21]
                                               II  
Was sagt die Diskursethik inhaltlich zum Problemkreis: Demokratie? Wir haben im Vorigen zwei Hauptaspekte unterschieden: Die Diskursethik fordert einmal die Etablierung und Gestaltung eines demokratischen Rechtsstaats als Voraussetzung für die „Befolgungsgültigkeit“ der Diskursethik (i). Und sie fordert zum anderen die moralisch richtige Gestaltung der Demokratie qua enorm wirkungsmächtiger Faktor in der Lebenswelt der betroffenen Menschen (ii).
Zu (i). Hier sind vor allem zwei Probleme wichtig, die jedoch an dieser Stelle nur erwähnt werden können. (a) Die wesentliche Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Diskursethik ist zunächst die Rechtsstaatlichkeit. Es ist nun nicht ohne weiteres klar, ob legitimes Recht und Rechtsstaatlichkeit im engeren Sinne ausschließlich an demokratische Verhältnisse gebunden sind – wie Habermas behauptet - , und in welchem Sinne sie es sind  Ich halte diese These im Grunde für richtig, sehe aber keine Möglichkeit, sie hier zureichend zu begründen.[22]  (b) Rechtsstaatlichkeit wird gefordert, damit im Schutze des sanktionsbewehrten Rechts moralische Probleme durch praktische Diskurse gelöst werden können. Nun sind Staaten, Demokratien partikulare Entitäten, die zudem in Konkurrenz zueinander stehen. D.h., der Schutz des sanktionsbewehrten Rechtes reicht nicht für moralische Probleme, die gegenwärtig immer wichtiger und zentraler werden: moralische Probleme, die das Verhältnis von Staaten zueinander betreffen, Probleme, die den ganzen Planeten betreffen.[23]
Zu (ii). Wir unterscheiden zwischen allgemeinen ständigen Forderungen der Diskursethik an die Demokratie (a) und aktuellen, gegenwärtig besonders hervorzuhebenden Forderungen (b).  Zu (a): Hier geht es darum, das ganze komplexe Phänomen Demokratie so zu bestimmen, es so zu konzeptualisieren, dass den bekannten einschlägigen Haupt­forderungen der Diskursethik: Autonomie, Gerechtigkeit und Solidarität der Bürger, optimal entsprochen wird. Die Aufgabe besteht also darin, dass die wechselseitig aufeinander bezogenen und von einander abhängigen Momente, die zusammen das ganze Phänomen Demokratie ausmachen, wie: Staat (öffentliche Verwaltung), Gesellschaft, Bürger, Politik (politische Willensbildung), dazu die Subsysteme: Markt, Recht, Macht etc. so konzeptualisiert, auf­ein­ander bezogen und ausbalanciert werden, dass sichtbar wird, wie eine Institution, die gleichermaßen gut für alle (Beteiligten) wäre, möglich ist. Diese Aufgabe, die einschließt, dass die Konzeption von Demokratie situiert wird im Kontext konkurrierender Modelle, ist nach meiner Auffassung von Habermas[24] bereits mustergültig gelöst worden.[25]
Zu(b): Hier geht es um die Verteidigung der Demokratie gegen ihre Feinde, die in der letzten Zeit sehr erfolgreich dabei sind, die Demokratie in ihrem Sinne neu zu interpretieren und umzugestalten. Gemeint sind die Vertreter des Neoliberalismus in der Ökonomie. Ich beziehe mich im folgenden auf die aufregende, ja alarmierende Darstellung der Beziehungen zwischen Kapitalismus und Demokratie in den entwickelten Industriestaaten in den letzten fünfzig Jahren, die Wolfgang Streeck kürzlich vorgelegt hat.[26]
Streeck rekonstruiert zunächst im ersten Teil seines Buches die Transformation des keynesianisch geprägten Nachkriegssystems in ein hayekianisch geprägtes System der Gegenwart. „Nach 1945 befand sich der Kapitalismus weltweit in der Defensive“ und konnte seine gesellschaftliches Überleben nur durch „erhebliche Zugeständnisse“ retten: „mittelfristig in Gestalt staatlicher Konjunkturpolitik und Planung zur Gewährleistung von Wachstum, Vollbeschäftigung, sozialem Ausgleich und einem stetigen Schutz vor den Unberechenbarkeiten des Marktes: langfristig in Form eines historischen Auslaufens des Kapitalismus in einer Welt permanent niedriger Zinsraten und Gewinnspannen.“ (51) Der Staat spielte dabei die dominierende Rolle eines „marktdisziplinierenden, planenden und umverteilenden Interventionsstaats, der freilich bei Strafe des Verlustes seiner Legitimität die Geschäftsgrundlage des neuen Kapitalismus abzusichern hatte.“ (52) Dieses System wurde Ende der 60er Jahre aufgekündigt durch den Kapitalismus, der sich immer mehr als Verlierer fühlte, von dem zu hohe Opfer gefordert wurden und der dem System angesichts „weltweiter Wellen wilder Streiks“ 1968 und 1969 nicht mehr vertraute. „Unternehmen, Industrien und Verbände“ verlangten „Liberalisierung des Kapitalismus und Expansion der Märkte nach innen und außen“, (55)sie verlangten Deregulierung und Privatisierung, wo irgend möglich, d.h. eine grundsätzliche Änderung der Symbiose von Markt und Demokratie. Der Siegeszug des Neoliberalismus beginnt. Zur gleichen Zeit geht das Wachstum zurück, die Investitionen, die erforderlich sind für die Vollbeschäftigung und damit für die Aufrecherhaltung des Gesellschaftsvertrages, bleiben aus. Die Staaten versuchen erst durch Inflationspolitik und dann durch Verschuldung den status quo aufrecht zu erhalten, verlieren dabei ihre vormals dominierende Stellung und geraten immer stärker in die Abhängigkeit vom Finanzkapital, das immer eindeutiger die terms of trade im Sinne des Neoliberalismus festsetzen kann. Die westlichen Demokratien werden neuinterpretiert und umgestaltet im Sinne des Neoliberalismus. [27]
Der zweite Abschnitt des Buches gilt der Krise der Staatsfinanzen im Neoliberalismus. Die Ursache dieser Krise ist nach Auffassung von Streeck nicht das, was die (neoliberal gewordene) Standardökonomie dafür erklärt, nämlich die sog. tragedy of the commons, d.h. die Überforderung des Staates durch die Inflation der Ansprüche zu verwöhnt gewordener Bürger, sie gehe vielmehr nachweislich zurück auf die Deregulierung, die Aufblähung und das Scheitern des Finanzsektors, dem es jedoch am Ende gelang , „die in Schieflage geratenen Großbanken als ... “systemrelevant“ und deshalb politisch rettungswürdig darzustellen.“ (81) Im Grunde jedoch bestehe die Ursache der Krise in einem „Funktionsproblem des modernen Staates, das darin besteht, dass dessen Fähigkeit, einer Gesellschaft von Privateigentümern die Mittel abzuringen, die er zur Erfüllung seiner- wachsenden – Aufgaben benötigt, tendenziell hinter dem Notwendigen zurückbleibt.“ (98) Der zu schwach gewordene Staat schaffe es nicht, von den Kapitalisten, die in seinem Schutze agieren, die erforderlichen Steuern einzutreiben. Der Steuerstaat werde damit zum Schuldenstaat, der sich vor allem um die Aufnahme von Krediten und deren Bedienung kümmern muss. - Die wichtigste Konsequenz ist, dass die Kreditgeber – und das sind wieder die Kapitalisten – immensen Einfluss auf den Staat bekommen, dem sie ja Kredite nur geben und verlängern, wenn dieser sich so verhält, wie sie es wollen. Damit tritt neben die Bürger einer Demokratie, denen gegenüber der Staat verantwortlich ist, als zweite Instanz das Kapital, das den Staat finanziert, eine Instanz, dem der Staat daher in einem wörtlichen Sinne zu „gehören“ scheint, und die zugleich viel besser und effektiver organisiert ist als die Staatsbürger. Als solche kann das Kapital durchsetzen, dass er sich im Sinne des Neoliberalismus versteht und umformt.
Im dritten Abschnitt wird beschrieben, wie der neoliberale Umbau des politisch ökonomischen Systems vollendet wird durch die Transformation des Schuldenstaats in einen internationalen „Konsolidierungsstaat“. Streck schreibt: „Vollständig obsiegen konnte (die neoliberale Revolution) erst im Zuge der Internationalisierung der europäischen politischen Ökonomie und der Umgestaltung des europäischen Staatensystems in ein Mehrebenenregime mit national eingegrenzter Demokratie und multinational organisierten Finanzmärkten und Aufsichtsbehörden – eine Konfiguration, die sich als ideales Vehikel einer Neutralisierung von politischem Druck von unten bei Ausweitung der privaten Vertragsfreiheit gegenüber staatlicher Kontrolle von oben seit langem bewährt hat.“ (158f.) Mit dem damit entstandenen „internationalen Konsolidierungsstaat“ „ist der Hayeksche Entwurf einer liberalisierten, gegen politischen Druck immunisierten kapitalistischen Marktwirtschaft auf dem Weg zu seiner immer vollständigeren Verwirklichung.“ (159)
Das Ganze ist eine erschreckende Rekonstruktion einer Entwicklung, in der die Demokratie, die vorher ihre Aufgabe, die Gestaltung des öffentlichen Lebens,  in ganzer Breite hat wahrnehmen können und die den Markt als ein Subsystem unter anderen zähmen und in ihren Dienst stellen konnte, sukzessive immer mehr entmachtet, deformiert, zurückgeschnitten und in den Dienst des Marktes gestellt wird. Inzwischen ist das Resultat der Entwicklung so festgezurrt und mehrfach gesichert, dass kaum noch zu sehen ist, wie und an welcher Stelle effektiver Widerstand möglich ist. - Was folgt aus der transzendentalpragmatischen Diskursethik für diese Vorgänge, wenn wir unterstellen, sie seien hier im wesentlichen richtig rekonstruiert worden?
Wenn wir uns auf den von Habermas im Sinne der Diskursethik vorgelegten normativen Demokratiebegriff beziehen (iia), dann folgt natürlich, dass sowohl die rekonstruierte faktische Entwicklung wie auch das sie begleitende und unterstützende ideologische Selbstverständnis der Neoliberalen scharf zu kritisieren sind. Die Hauptpunkte liegen auf der Hand. Wenn die Demokratie im angegebenen Sinne vom Markt gekapert und gefangen gehalten wird, dann wird damit die Autonomie – um deretwillen ja die Demokratie eigentlich da ist – der Mehrheit der Staatsbürger verletzt. Wenn die Demokratie im Sinne des Neoliberalismus transformiert wird, dann führt das zu einer Verkürzung der für die Diskursethik zentralen Idee der Gerechtigkeit. Der Maßstab der sozialen Gerechtigkeit wird als irrational und obsolet desavouiert. Es bleibt allein die fragwürdige Idee der Marktgerechtigkeit.  Und wenn das politische Leben in der Demokratie im Wesentlichen als Marktgeschehen verstanden wird, dann wird damit gegen den für die Diskursethik zentrale (normativen) Primat des verständigungsorientierten Handelns vor dem strategischen Handeln verstoßen.
Rorty hatte gesagt, es sei witzlos,  schädlich, ja lächerlich nach so etwas wie einer philosophischen Begründung für die Demokratie zu suchen. Die relevante Diskussion sei außerdem schon gelaufen. (114). Mir scheint, Rorty hat in allen Punkten Unrecht: 1. Die Diskussion ist hier durchaus nicht schon gelaufen. Sie sollte insbesondere auch wissenschaftstheoretisch geführt werden. Die Dominanz des Neoliberalismus in der Ökonomik verdient es durchaus, kritisch  hinterfragt zu werden. 2. Es geht hier wesentlich um normative Fragen d.h. nicht um Fragen der empirischen Wissenschaften. Philosophie ist hier zuständig. 3. Philosophie ist insbesondere auch deswegen  zuständig, weil hier Argumente gefragt sind, nicht nur (suggestive) Erzählungen, Impressionen.  4. Diese Argumente sollten stark und überzeugend sein. Hier scheint mir die Diskursethik deswegen besonders einschlägig zu sein, weil diese die Begründung der Ethik über die reflexive Aufdeckung von vortheoretischen moralischen Intuitionen laufen lässt, die jeder Adressat ohnehin schon hat. D.h. die hier erforderliche Aufklärung des Bürgers über das, was er in Wirklichkeit – qua vernünftiges Wesen will – läuft hier gerade über die kritische Rekonstruktion der vortheoretischen moralischen Intuitionen, die der Bürger qua Mitglied der Diskursgemeinschaft immer schon hat und als die seinen wiedererkennen kann. Erinnerung an solche Intuitionen, ihre Präzisierung, Schärfung und Rechtfertigung durch starke (Letztbegründungs-) Argumente ist angesichts der ja nicht überall erfolglosen Versuche der Neoliberalen, die Idee der sozialen Gerechtigkeit zu desavouieren, durchaus nicht lächerlich.


[1]  R, Rorty: Kontingenz, Ironie und Solidarität, Frankfurt am Main 1992.
[2] A.a.O., 127
[3] A.a.O., 129f.
[4] A.a.O., 130.
[5] A.a.O., 127
[6] A.a.O., 73f, 110.
[7] A.a.O., 128. „Interessante Philosophie ist nur selten eine Prüfung der Gründe für und wider eine These. Gewöhnlich ist sie explizit oder implizit Wettkampf zwischen einem erstarrten Vokabular, das hemmend und ärgerlich geworden ist, und einem neuen Vokabular, das erst halb Form angenommen hat und die vage Versprechung großer Dinge bietet. A.a.O. 30.
[8] zu dem als der letzten Entscheidungsinstanz über das Recht von Geltungsansprüchen Regeln und Standards für erfolgreiche langfristige Bemühungen um Wahrheit und Richtigkeit gehören.
[9] Aus den für uns unhintergehbaren Diskursvoraussetzungen lassen sich nämlich Standards und Verfahren gewinnen die den bei Rorty gar nicht mehr vorgesehenen Fortschritt in Philosophie (und Wissenschaft) wieder möglich machen.
[10] Rorty denkt hier wahrscheinlich daran, dass eine besondere philosophische Begründung für eine These mit dem demokratischen Prinzip der prinzipiellen Gleichgewichtigkeit aller Voten in Konflikt geraten könnte. Es lassen sich aber leicht Vorkehrungen dafür denken, einen solchen Konflikt zu vermeiden. 
[11] bzw. in einem Verfahren, das dem genannten so nahe wie möglich kommt.
[12] In: J. Habermas, N. Luhmann: Theorie der Gesellschaft oder Sozialtechnologie, Ffm. 1971, 139ff.
[13]  nicht dagegen durch einen praktischen Diskurs unter allen (an Moralproblemen) Beteiligten und Betroffenen. Das würde die Geltung der Ethik relativieren auf den Kreis derjenigen, die schon bereit sind, am praktischen Diskurs teilzunehmen.
[14] die direkt aus dem reflexiven Unhintergehbarkeitsargument folgt.
[15] Der entscheidende Grund für diese Unterscheidung liegt darin, dass die zentrale, für alles Weitere grundlegende Forderung der Diskursethik, die Forderung, einen praktischen Diskurs zu führen, von der Art ist, dass der Adressat der Ethik sie nicht allein und aus eigener Kraft erfüllen kann. Er ist darauf angewiesen, dass die anderen ernsthaft mitmachen. Nur wenn es zum Diskurs kommt, greift ja die Idee dieser Ethik. Daher ist die Unterscheidung zwischen idealen Bedingungen (Teil A), unter denen die anderen bereitwillig mitmachen, und  bloß realen Bedingungen (Teil B), unter denen dies nicht sicher ist, essentiell für die Diskursethik.
[16] Wir können reflexiv einsehen: Wir wollen den (praktischen) Diskurs immer schon, und wir wollen daher auch die dafür nötigen Voraussetzungen, die gegebenenfalls in einem theoretisch-explikativen Diskurs unter Diskurstheoretikern (nicht dagegen in einem praktischen Diskurs unter Betroffenen und Beteiligten des jeweiligen praktischen Problems) ermittelt werden können.
[17]  zwischen Beteiligten und Betroffenen.
[18]  ein Diskurs, der wieder nicht schon als praktischer Diskurs zählen darf, vgl. Fußnote 12.
[19] „Normativ gesehen gibt es keinen Rechtsstaat ohne Demokratie“ (J. Habermas: Die Einbeziehung des Anderen. Ffm. 1996, 251)
[20] J. Habermas: Faktizität und Geltung. Ffm. 1994, 138.
[21] Vgl. W. Kuhlmann: Die Idee des Diskurses und die Idee der Demokratie. Zu Jürgen Habermas`Konzeption deliberativer Politik. In: H. Burckhart (Hg.): Diskurs über Sprache. Würzburg   1994, 83-102,  bes. 101.
[22]  Vgl. dazu die ausführliche Diskussion  Bei Apel: in K.-O. Apel: Auseinandersetzungen, Ffm. 1998,   742ff., 816ff.
[23] Vgl. K.-O. Apel, a.a.O. 755ff.
[24] nämlich in „Faktizität und Geltung“ a.a.O. und in einer Reihe von Ausätzen.
[25] wobei die Differenzen zwischen Universal- und Transzendentalpragmatik über den Weg, der zu der richtigen Konzeption von Demokratie führt, keine Rolle mehr spielen. - Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass damit ein Demokratiemodell entworfen ist, das a) der diskursethischen Auffassung vom ursprünglichen Zusammenhang der Vernunftsubjekte untereinander gerecht werden kann (Es geht nicht um das Verhältnis zwischen von Hause aus strategisch handelnden egoistischen Monaden, sondern um Wesen, die von Anfang an in kommunikativen/dis­kur­siven Verhältnissen aufeinander bezogen sind); und das b) dem logisch/ethischen Primat des verständigungsorientierten vor dem strategischen Handeln Rechnung trägt (was vor allem für Fragen der politischen Willensbildung relevant ist).
[26] Wolfgang Streeck: Gekaufte Zeit. Die vertagte Krise des demokratischen Kapitalismus, Frankfurter Adorno-Vorlesungen 2012, Ffm. 2013. Seitenangaben im folgenden Text beziehen sich hierauf.
[27] Abgeschafft bzw. in Frage gestellt wurden: „Politisch garantierte Vollbeschäftigung, flächendeckende Lohnfindung durch Verhandlungen mit freien Gewerkschaften, Mitbestimmung der Arbeitnehmer..., staatliche Kontrolle von Schlüsselindustrien, ein breiter öffentlicher Sektor mit sicherer Beschäftigung als Vorbild für die Privatwirtschaft, universelle, gegen den Wettbewerb geschützte soziale Bürgerrechte, durch Einkommens- und Steuerpolitik in engen Grenzen gehaltene soziale Ungleichheit und staatliche Konjunktur und Industriepolitik zur Verhinderung von Wachstumskrisen..(56)..  - Am Ende dieser Entwicklung stand... ein zunehmend marktangepasster, „schlanker“ und auf „Rekommodifizierung“ hin ausgelegter „modernisierter“ Wohlfahrtsstaat, dessen „Beschäftigungsfreundlichkeit“ und niedrigere Kosten durch eine Absenkung des durch soziale Bürgerrechte gewährleisteten Mindestniveaus gesellschaftlicher Subsistenz erkauft worden waren.“ (57)  - Das ganze wird begleitet und gefördert durch eine sehr effektive Öffentlichkeitsarbeit der Kapitalisten, hinter der die an den Universitäten zunehmend dominierende neoliberale Ökonomik steht. Ihr gelingt es, zum einen  den Markt als per se neutrale und gerechte Institution zu deuten, die in jedem Fall Vorrang vor der verdächtigen „schmutzigen“ Politik verdiene, und zum anderen plausibel zu machen, dass die Hauptaufgabe der Demokratien darin bestehe, den „gerechten Marktprinzipien“ zur Geltung und Durchsetzung zu verhelfen.

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